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Eintritt in die Nationale Phase in Japan

Wir unterstützen Sie bei der Nationalisierung einer internationalen
Patentanmeldung (PCT-Anmeldung) in Japan.

Das Gesamtverfahren umfasst das Einreichen eines Prüfungsantrags, die Beantwortung von Prüfbescheiden, die Zahlung der Registrierungsgebühr usw.

Merkmale der Nationalisierung in Japan

Wir, die Patentanwaltskanzlei Tsubame, bieten akkurate und qualitativ hochwertige japanische Übersetzungen für Ihre PCT-Anmeldungen sowie für Dokumente in Zusammenhang mit Prüfungsbescheiden des japanischen Patentamts. Wir versuchen stets Ihre Patentanmeldungen ganzheitlich zu verstehen um bei der Beantwortung von Prüfbescheiden den größtmöglichen Schutz für Sie zu erreichen.
Insbesondere in Bezug auf endgültige Ablehnungsbescheide haben wir in der Vergangenheit aktiv an der Optimierung der Berufung gearbeitet und können daher auf eine hohe Patentisierungsrate zurückblicken.

Diese Dienstleistungen auf höchstem Niveau werden Ihnen von uns zu einem günstigen Preis angeboten.

Gebühren für den Eintritt in die japanische Nationale Phase

  • ※ Übersetzungskosten Englisch → Japanisch USD 0,28 pro englischem Wort. Deutsch oder Französisch → Japanisch USD 0,4 pro deutschem / französischem Wort
  • ※ Gebühren in Zusammenhang mit dem Prüfungsantrag Anwaltshonorar: 10.000 JPY Offizielle Gebühr: 106.000 JPY + 3.600 JPY pro Anspruch

Einreichung einer Patentanmeldung in Japan

1.30-Monatsfrist
Die Frist für den Eintritt in die japanische Nationalphase beträgt 30 Monate ab dem frühesten Prioritätstag.
2.Die japanische Übersetzung
Obwohl die Anmeldung zum Zeitpunkt des Eintritts in die nationale Phase in einer Fremdsprache eingereicht werden kann, ist weiterhin eine japanische Übersetzung erforderlich. Die Frist für das Einreichen einer japanischen Übersetzung beträgt 2 Monate nach dem Datum des Eintritts in die Nationale Phase.
3.Frist zur Stellung des Prüfungantrags
Die Frist für die Einreichung eines Antrags auf Prüfung einer Patentanmeldung beträgt 3 Jahre ab dem Datum der internationalen Einreichung.
4.First-to-file system
Japan hat das First-to-File-System eingeführt. Dies bedeutet, wenn zwei Parteien eine Patentanmeldung für dieselbe Erfindung beantragen, erhält die erste Partei das Patent.
5.Voraussetzungen für die Anmeldung
Um in die Nationale Phase einzutreten, müssen die folgenden Dokumente beim japanischen Patentamt (JPO) eingereicht werden.
  • Antrag auf japanische Nationale Phase (von uns vorbereitet)
  • Übersetzte Spezifikationen, einschließlich Ansprüche, Zusammenfassungen und Abbildungen
    gegebenenfalls übersetzte Änderungsanträge Eine Vollmacht ist NICHT erforderlich.
6.Was ist eine inhaltliche Prüfung?
Das JPO führt eine inhaltliche Prüfung durch, um zu entscheiden, ob eine beanspruchte Erfindung patentiert wird oder nicht. Es wird geprüft, ob der Antrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und ob Gründe für die Ablehnung vorliegen.
7.Wann wird eine inhaltliche Prüfung durchgeführt?
Eine inhaltliche Prüfung wird vom JPO nur auf Antrag des Antragstellers durchgeführt und erfordert die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr. Erhalten wir Ihre Anweisungen zur Stellung des Prüfantrags zum Zeitpunkt der Einreichung der Übersetzung, so verzichten wir auf die Anwaltsgebühren.
8.Wie kann ich sicherstellen, dass das JPO mein Patent genehmigen wird?
Das JPO wird folgende Punkte berücksichtigen:
  • Basiert die Erfindung auf einer technischen Idee, die ein Naturgesetz verwendet?
  • Hat die Idee eine industrielle Anwendungsmöglichkeit?
  • Gab es die Idee bereits, bevor der aktuelle Antrag eingereicht wurde?
  • Könnte die Erfindung von einem Fachmann auf diesem Gebiet leicht entwickelt werden?
  • Verstößt die Erfindung gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten?
  • Entsprechen die Beschreibungen in der Spezifikation genau den Anforderungen für die Patentierbarkeit?
9.Wie kann ich auf eine Ablehnung reagieren?
Stellt das JPO Gründe für die Ablehnung fest, erhält der Antragsteller einen Prüfbescheid.
Der Anmelder kann entweder ein Argument vorbringen, mit dem er geltend macht, dass sich die Erfindung von dem Stand der Technik, auf den sich der Prüfer des JPO bei seiner Ablehnung bezieht, unterscheidet, oder alternativ einen Änderungsantrag einreichen, um die Gründe für die Ablehnung zu beseitigen.
9.Wenn meine Patentanmeldung erfolgreich ist
Wenn keine Ablehnungsgründe gefunden werden, erteilt das JPO das Patent. Sobald die Patentgebühr bezahlt wurde, wird die Erfindung in das Patentregister aufgenommen und mit einer Patentnummer versehen. Dem Anmelder wird eine Patentbescheinigung zugesandt, um diese formale Registrierung zu bestätigen.
Das registrierte Patent wird im Anschluss im Patentblatt veröffentlicht.
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