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Einreichen von Dokumenten in der Nationalen Phase in Japan

Die Übersetzung einer PCT-Anmeldung kann innerhalb von zwei Monaten nach dem
Einreichen der Anmeldung nachgereicht werden.

Es ist daher möglich die Anmeldung termingerecht auch ohne japanische Übersetzung einzureichen.

Einreichen von Dokumenten in der Nationalen Phase in Japan

Das Patentsystem schützt die Patentrechte der Erfinder für ihre Erfindungen. Patentbestimmungen legen fest, dass nur der Patentinhaber das Recht hat, die Erfindung und das Verfahren der Erfindung zu implementieren, und diese Vorschriften verbieten Dritten die Herstellung, den Verkauf und den Import dieser Erfindungen.

Um die zusätzliche Frist von zwei Monaten für die Übersetzung effektiv zu nutzen, müssen Sie zunächst nur die nationalen Anmeldungsunterlagen einreichen. Auf diese Weise bleibt Ihnen ausreichend Vorbereitungszeit für die Nationalisierung einer PCT-Anmeldung in Japan.

In Japan müssen die Bewerbungsunterlagen innerhalb von 30 Monaten ab Prioritätsdatum eingereicht werden. Innerhalb von zwei Monaten nach dem Anmeldetag (Abs. 4, Art. 184 des japanischen Patentgesetzes) muss der übersetzte Text eingereicht werden. Daher muss die Übersetzung in diesem Fall innerhalb von maximal 32 Monaten ab dem Prioritätstag eingereicht werden.

Wir empfehlen unseren Kunden für die Nationalisierung Ihrer PCT-Anmeldung in Japan, diesen Zeitraum zu nutzen und die Übersetzung innerhalb von zwei Monaten nach dem japanischen Anmeldetag einzureichen.

Kosten der Einreichung nationaler Dokumente in Japan

  • ※ Obig genannt sind die Gebühren für die Erstellung und Einreichung der PCT-Anmeldungsunterlagen für die Nationalisierung in Japan.
  • ※ Wenn Sie Ihre Übersetzung nicht innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung der Anmeldung nachreichen, gilt der Antrag als zurückgezogen.

Vereinfachung der Einreichung durch unsere Firma

1.Anmeldung
  • Benachrichtigen Sie uns per E-Mail über Ihre internationale PCT-Patentanmeldung
2.Vorbereitung und Einreichung von Anmeldungsunterlagen
  • Wir bereiten die Anmeldungsunterlagen für die japanische Nationalisierung vor. Nach Ihrer Bestätigung senden wir den Antrag an das japanische Patentamt.
3.Japanische Übersetzung
  • Innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der Anmeldungsunterlagen muss die Übersetzung der Spezifikation eingereicht werden. Wenn Sie unsere Firma mit der Übersetzung betrauen, kann die Übersetzung normalerweise innerhalb eines Monats abgeschlossen werden.
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