Die Übersetzung einer PCT-Anmeldung kann innerhalb von zwei Monaten nach dem
Einreichen der Anmeldung nachgereicht werden.
Es ist daher möglich die Anmeldung termingerecht auch ohne japanische Übersetzung einzureichen.
Das Patentsystem schützt die Patentrechte der Erfinder für ihre Erfindungen. Patentbestimmungen legen fest, dass nur der Patentinhaber das Recht hat, die Erfindung und das Verfahren der Erfindung zu implementieren, und diese Vorschriften verbieten Dritten die Herstellung, den Verkauf und den Import dieser Erfindungen.
Um die zusätzliche Frist von zwei Monaten für die Übersetzung effektiv zu nutzen, müssen Sie zunächst nur die nationalen Anmeldungsunterlagen einreichen. Auf diese Weise bleibt Ihnen ausreichend Vorbereitungszeit für die Nationalisierung einer PCT-Anmeldung in Japan.
In Japan müssen die Bewerbungsunterlagen innerhalb von 30 Monaten ab Prioritätsdatum eingereicht werden. Innerhalb von zwei Monaten nach dem Anmeldetag (Abs. 4, Art. 184 des japanischen Patentgesetzes) muss der übersetzte Text eingereicht werden. Daher muss die Übersetzung in diesem Fall innerhalb von maximal 32 Monaten ab dem Prioritätstag eingereicht werden.
Wir empfehlen unseren Kunden für die Nationalisierung Ihrer PCT-Anmeldung in Japan, diesen Zeitraum zu nutzen und die Übersetzung innerhalb von zwei Monaten nach dem japanischen Anmeldetag einzureichen.