Das Team von Tsubame IP Law Firm ist Ihnen gern behilflich bei der
Nationalisierung Ihrer Anmeldung in China und Korea.
Wir bieten Ihnen einen One-Stop-Service für Ihre Patentanmeldungen in Japan, China und Korea an und begleiten Sie von der Einreichung bis zur Registrierung.
Unsere Partner übernehmen dabei jeweils das Einreichen der Unterlagen vor den lokalen Ämtern.
Alle Partner von Tsubame werden von uns sorgfältig ausgewählt um Ihnen den höchstmöglichen Standard zu bieten.
Unser Team begleitet Sie dabei gern auf Englisch, Deutsch, Koreanisch und Chinesisch und stellt damit sicher,
dass Ihre Wünsche akkurat an unsere chinesischen und koreanischen Partner weitergegeben werden.
Im Rahmen der Nationalisierung Ihrer PCT-Anmeldung in China und Korea unterstützen wir Sie gemeinsam mit unseren lokalen Rechtsanwälten.
Tsubame bietet Ihnen zusammen mit unseren lokalen Anwälten einen Service zum Eintritt in die Nationale Phase für PCT-Anmeldungen in China und Korea an.
Unser Service umfasst das Einreichen von Anmeldungen, die Bereitstellung und Einreichung qualitativ hochwertiger und kostengünstiger Übersetzungen, die Beantwortung von Prüfbescheiden und den Registrierungsprozess für die Erteilung des Schutzrechts.
Wenn Sie unsere Services wahrnehmen, werden Sie die folgende Stärken feststellen können:
China: Die Frist für den Eintritt in die chinesische Nationalphase beträgt 30 Monate ab dem frühesten Prioritätstag.
Eine Fristverlängerung um zwei Monate kann gegen Zusatzgebühr beantragt werden.
Korea: Die Frist für den Eintritt in die koreanische Nationalphase beträgt 31 Monate ab dem frühesten Prioritätstag.
Chinesische Übersetzung - Eine chinesische Übersetzung der Anmeldung muss zum Zeitpunkt der Einreichung vorliegen (d. h. Bis zu 32 Monate nach dem Prioritätstag mit der oben genannten Verlängerung). Dies gilt auch für die Einreichung von Änderungsanträgen. Koreanische Übersetzung - Eine koreanische Übersetzung der Anmeldung muss zum Zeitpunkt der Einreichung vorliegen. Dies gilt auch für die Einreichung von Änderungsanträgen.
Die Prüfung wird von den Prüfern des SIPO und des KIPO durchgeführt, die darüber entscheiden, ob die beanspruchte Erfindung patentiert werden soll oder nicht. Es wird hinreichend geprüft, ob der Antrag die Anforderungen erfüllt, d. h. ob Gründe für die Ablehnung vorliegen oder nicht.
Die Frist für die Einreichung eines Antrags auf Prüfung eines Patents in China beträgt 3 Jahre ab dem Prioritätstag.
Die Frist für die Einreichung eines Antrags auf Prüfung eines Patents in Korea beträgt 3 Jahre ab dem internationalen Anmeldetag.
Eine inhaltliche Prüfung wird nur vom KIPO und SIPO auf Antrag des Anmelders durchgeführt und erfordert eine zusätzliche Gebühr.
Wenn ein Antrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht wurde, gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
Eine Reihe von Hauptbedingungen ist wie folgt aufgeführt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht, mit einem Argument oder Änderungen zu antworten, die im Rahmen der ursprünglich veröffentlichten Spezifikationen liegen.
Wenn keine Ablehnungsgründe gefunden werden, erteilen die Patentämter das Patent. Dem Anmelder wird eine Patentbescheinigung zugesandt, um die formale Registrierung zu bestätigen.
Das registrierte Patent wird im Anschluss online im Patentblatt veröffentlicht.
China
Vorausgesetzt, die Gebühren werden innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Benachrichtigung über den Erfolg der Anmeldung bezahlt, wird das Patent offiziell registriert und mit einer Patentnummer versehen.
Korea
Vorausgesetzt, die Gebühren werden innerhalb von drei Monaten (oder neun Monaten nach dem Straftarif) gezahlt, nachdem die Anmeldung erfolgreich war, wird das Patent offiziell angemeldet und mit einer Patentnummer versehen.