In Japan können Geschmacksmuster angemeldet werden um ein Design eines
Artikels entsprechend der Designrechte zu schützen.
Bitte klicken Sie auf das Geschmacksmuster, um weitere Informationen zu erhalten.
Ein Geschmacksmuster schützt insbesondere die Form und das Muster eines Artikels. Daher sind Designs,
welche unabhängig von einem Artikel sind, nicht zulässig.
Vorbehaltlich der Designrechte hat nur der Inhaber des Designpatents das Recht, die Artikel herzustellen und zu verkaufen.
Geschmacksmusteranmeldung unterliegen einer bestimmten Form, welche beim Japanischen Patentamt eingereicht wird. Das Geschmacksmuster wird nach Prüfung erteilt. Die Anmeldung eines in Japan eingereichten Geschmacksmusters unterliegt der Prüfung durch das japanische Patentamt. Das JPO stellt auch einige Anforderungen an die Neuheit und Komplexität von Geschmacksmustern und folgt dem First-to-File-Prinzip. Daher wird dringend empfohlen, ein Design-Patent anzumelden, sobald das Design fertig ist und bevor die Warenartikel eingeführt oder dem Markt zugänglich gemacht werden. Die Formalitäten für Geschmacksmuster von der Anmeldung bis zur Erteilung müssen professionell geführt werden. Daher empfehlen wir Ihnen, unsere Patentanwaltskanzlei Tsubame für die Anmeldung zu beauftragen. Unsere Kanzlei begleitet Sie bei der Anmeldung von Geschmacksmustern nach der Pariser Konvention sowohl wie direkt beim Japanischen Patentamt eingereichte Geschmacksmusteranmeldungen. Außerdem unterstützen wir Sie gern bei der Beantwortung von Prüfungsbescheiden für Internationale Designanmeldungen, die im Rahmen des Haager Internationalen Registrierungssystems o.ä. eingereicht wurden.
Die Anwaltskosten für eine Geschmacksmusteranmeldung liegen zwischen 110.000 JPY und 150.000 JPY. Zusätzlich werden offiziellen Gebühren für das japanische Patentamt erhoben. Bitte wenden Sie sich für Einzelheiten an unsere Firma.
Nachdem der Zulassungsbescheid vom japanischen Patentamt eingegangen ist, ist es erforderlich, die erste Jahresgebühr einzuzahlen.Nach Erteilung des Musterrechts wird das Geschmacksmuster in einer Designpublikation veröffentlicht. Auf Antrag des Anmelders kann hier eine Ausnahme gemacht werden.
Das Ausnahmesystem, bei dem die Geschmacksmusterregistrierung nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Registrierungsdatum veröffentlicht wird, wird „Mustervertraulichkeitssystem“ genannt.
Die Schutzdauer des Geschmacksmusters beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag.
【Artikel zum Thema Design】Lautstärkesymbol
【Beschreibung des designbezogenen Artikels】(in Kürze) Die vergrößerte Ansicht der Anzeige und die vergrößerte Ansicht der geänderten Anzeige werden zur Identifizierung einer Anpassung der Lautstärke verwendet. Durch Schieben eines Lautstärkereglers ändert sich die Anzeige auf einem Instrument und zeigt die aktuelle Lautstärke an.
【Artikel zum Design】Digitalkamera
【Beschreibung des designbezogenen Artikels】(in Kürze) Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Digitalkamera, die einen Neigungswinkel einer Kamera erfassen kann und mit einem Gradientenbildner ausgestattet ist. Das in der Vorderansicht angezeigte Bild ist ein Verlaufssymbol, um während des Fotografierens einen waagerechten Zustand zu halten.